CPM Steuerberater News
Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
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Umsatzsteuer auf Aktenversendungspauschale
Der BGH hat im Urteil vom 06. April 2011 (IV ZR 232/08) entschieden, dass die Inrechnungstellung der vom Rechtsanwalt verauslagten Aktenversendungspauschale der Umsatzsteuer gem. § 10 Abs. 1 UStG unterliegt. Es liegt kein durchlaufender Posten i. S. von § 10 Abs. 1 S. 6 UStG vor. Die auf die Aktenversendungspauschale entfallende Umsatzsteuer zählt daher zur gesetzlichen Vergütung des Rechtsanwalts, die der Rechtsschutzversicherer seinem Versicherungsnehmer zu erstatten hat (§§ 1, 5 (1) Buchst. a ARB 2002). (BGH online)
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