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Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (84 Worte)

Zinsabzug bei Vermietungseinkünften

Zinsabzug bei Vermietungseinkünften

Zinsaufwendungen, die durch Aufnahme von Darlehen für die Finanzierung von Immobilien entstehen, können einzelnen Teilobjekten zugerechnet werden, wenn dies im Kaufvertrag deutlich dargestellt wird (Zinsabzug).

So kann es sinnvoll sein, einen eigengenutzten Teil des Gebäudes mit dem Eigenkapital finanziert zu haben, da die Zinsen hier nicht als Werbungskosten abzugsfähig wären.

Der vermietete Teil wird vertraglich durch das Bankdarlehen finanziert, denn hier sind die Zinsen abzugsfähige Werbungskosten. Somit geht kein Zinsaufwand durch eine prozentuale Aufteilung verloren.

cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg

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