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CPM Steuerberater News

Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (130 Worte)

Lebensversicherungsbeiträge - Sonderausgabenabzug

Die Voraussetzungen für die steuerliche Begünstigung von Lebensversicherungen ergeben sich aus §§ 10 Abs. 2 und 20 Abs. 1 EStG.

Die Steuerbegünstigung fällt grundsätzlich weg, wenn Ansprüche aus Lebensversicherungsverträgen nach dem 13.02.1992 während deren Dauer im Erlebensfall der Tilgung oder Sicherung von Darlehen dienen, deren Finanzierungskosten Betriebsausgaben oder Werbungskosten sind.

Tatbestände z.B. selbstgenutzter Wohnraum Die Finanzierung von ausschließlich selbstgenutztem eigenem Wohnraum fällt nicht unter die o.g. Regelung.

Darin enthaltenes Arbeitszimmer: die anteilig auf das Arbeitszimmer entfallenen Kosten sind Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten. Die Finanzierung über Darlehen ist aber unschädlich, wenn die Darlehen nicht mehr oder nichts anderes finanzieren als die Anschaffungskosten/Herstellungskosten; ggf. zzgl. Disagio. Und wenn die zur Sicherung oder Tilgung verwendeten Ansprüche aus den Versichrungsverträgen die mit den Darlehen finanzierten Anschaffungskosten/Herstellungskosten nicht übersteigen.

(siehe auch § 29 Abs. 1 EStDV)

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