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CPM Steuerberater News

Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (89 Worte)

Steuerhinterziehung

Geht es nach dem Willen des Steuergesetzgebers, so wird ab dem 01.07.2011 eine neue Ära beim elektronischen Rechnungsversand eingeläutet. Anlass hierfür ist eine Änderung des Umsatzsteuergesetzes, über welche der elektronische Rechnungsversand künftig einfacher und unbürokratischer vonstatten gehen soll. So erlaubt der Entwurf eines Steuervereinfachungsgesetzes 2011 dem Grunde nach, dass Rechnungen künftig auch als schlichte E-Mail verschickt und zum Vorsteuerabzug zugelassen werden. Was der Gesetzgeber jedoch einfordert und zwar unabhängig davon, ob es sich um elektronische Rechnungen oder solche in Papierform handelt ist die Sicherstellung von Authentizität und Integrität der Rechnungsdokumente.

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Freitag, 19. April 2024

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