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Hinweis: Der Beitrag kann aufgrund neuerer Rechtsprechung oder Gesetztesänderung nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.
1 Minuten Lesezeit (104 Worte)

Berücksichtigung behinderter Kinder

Das BMF hat ein detailiertes Anwendungsschreiben zur steuerlichen Berücksichtigung behinderter Kinder veröffentlicht (BMF, Schreiben v. 22.11.2010 - IV C 4 - S 2282/07/0006-01).

Ein Kind, das wegen seiner Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten, kann bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen über das 25. Lebensjahr hinaus ohne altersmäßige Begrenzung berücksichtigt werden. Eine solche steuerliche Berücksichtigung setzt aber voraus, dass die Behinderung, weswegen die Kinder nicht in der Lage sind, sich selbst zu unterhalten, vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten ist. Kinder können auch berücksichtigt werden, wenn die Behinderung bereits vor dem 01.01.2007 und vor Vollendung des 27. Lebensjahres eingetreten ist.

Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg

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