Lohnbuchhaltung
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Die Lohnbuchhaltung ist äußerst sensibel mit ihren drei Bereichen
Dies gilt aber nicht nur hinsichtlich des Datenschutzes.
Die steuerrechtlich, sozialversicherungsrechtlich und arbeitsrechtlich richtige Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen müssen sorgfältig eingehalten werden.
Nicht nur, dass es bei möglichen Betriebsprüfungen oder Lohnsteuernachschauen zu Nachzahlungen kommen kann.
Sondern vielmehr, weil die Gefahr der Inhaftungnahme besteht.
Denn der Arbeitgeber und in der Praxis die Geschäftsführer bzw. der Unternehmensinhaber haben die Pflicht, Lohnbestandteile wie Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge einzubehalten und an die entsprechenden Stellen abzuführen.
Das heißt konkret, dass der Arbeitgeber für die ordnungsgemäße Einbehaltung der Beträge sorgen muss und unter Umständen dafür haftet.
Um alle gesetzlichen Vorgaben für Sie umsetzen zu können, aber auch gleichzeitig alle steuerrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Chancen und Sparpotenziale auszunutzen, stehen wir mit laufend aktuell geschultem Personal an Ihrer Seite.
Ihre Lohnbuchhaltung hätte folgende Aufgaben zu bewältigen, die wir komplett für Sie übernehmen können:
Alle Leistungen rund um die Erstellung der Lohn- bzw. Gehaltsabrechnung erfolgt pauschal. Das macht die Kosten für die regelmäßige Erstellung der Abrechnungen transparent und planbar.
Mitarbeiteranmeldung 20 € pro Mitarbeiter (25 € für Baulohn)
Laufende Gehaltsabrechnung 20 € pro Mitarbeiter (25 € für Baulohn)
Mitarbeiterabmeldung 20 € pro Mitarbeiter (25 € für Baulohn)
Die unregelmäßig zu erbringenden Leistungen wie
werden zusätzlich separat berechnet. Hier spielt der notwendige Zeitaufwand eine Rolle. Wir kalkulieren 60 € pro halbe Stunde für die Lohnspezialisten der Kanzlei und 90 € pro halbe Stunde für den Steuerberater.
Die Abwicklung dieser Aufgaben kann unkompliziert neben der Erledigung der laufenden Finanzbuchhaltung erfolgen.
Hierdurch ist sichergestellt, dass die Verzahnung der Finanzbuchhaltung und der Lohnbuchhaltung effizient gesteuert wird.
Abstimmung Lohnzahlungskonto
Abstimmung Besteuerung Privatanteil
Abstimmung Krankenkassenkonto
Abstimmung Mitarbeiterdarlehen
Koordination zwischen Geschäftsführergehalt und betriebswirtschaftlichem Ergebnis
Finanzbuchhaltung und Lohnbuchhaltung sollten, wenn möglich, in einer Hand bearbeitet werden.
Wir als Komplett-Dienstleister können beide Bereiche der Buchhaltung rechtssicher und effizient umsetzen.
Aufgrund der optimalen hausinternen Abstimmung zwischen Finanzbuchhaltung und Lohnbuchhaltung ergeben sich für uns Zeitvorteile und für Sie dadurch Preisvorteile.
Ich versuche für Sie ein "Rundum-Partner" zu sein, der alle relevanten Bereiche des Unternehmer-Seins abdeckt.
Wenn Sie z.B. Fragen haben
Das soll heißen, mein Team und ich verwalten Sie und Ihr Unternehmen nicht nur, sondern wir gestalten gemeinsam mit Ihnen.
Wenn Sie einen Partner suchen, einen Mitgestalter und Berater, dann sprechen Sie mich an.
Montag - Freitag
08:00 - 17:00
Weidestraße 132
22083 Hamburg