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Leistungen für Privatpersonen

Einkommensteuererklärungen, Erbschaftsteuererklärung, Steuergestaltung


Rentner / Pensionär

Steuersparen für Rentner und Pensionäre

Die Rente ist ärgerlicher Weise steuerpflichtig, aber 

  • nicht alle Rentner müssen letztendlich Steuern zahlen.

Was macht den Unterschied?

Rentner / Pensionär

Steuersparen für Rentner und Pensionäre

Allgemein

Ab 01.01.2005 war alles anders

Seit dem steigt der steuerpflichtige Anteil der Altersrente schrittweise von 50 % (bei Rentenbeginn 2005 oder früher) auf 100 % (bei Rentenbeginn im Jahr 2040).

Zum Ausgleich erhöht sich aber auch der Sonderausgabenabzug für entsprechende Beitragszahlungen Schritt für Schritt. Ab 2025 können die Sonderausgaben dann zu 100 % steuerlich geltend gemacht werden.

Das heißt: man kann jetzt durch die Beiträge mehr Steuern sparen, hat aber später bei Bezug der Rente mehr zu versteuern.

Für wen ist was möglich?

Jetzt sparen - später zahlen.

Durch die Änderung des Besteuerungssystems wurde somit die sogenannte Kohortenbesteuerung (Kohorte = steuerpflichtiger Teil) eingeführt.

Bei der Kohortenversteuerung wird nunmehr bis zum Jahr 2040 nur ein bestimmter Teil der Rente besteuert.

Von dieser Kohortenbesteuerung sind folgende Renten der Basisvorsorge betroffen:

  • Renten und andere Leistungen aus den gesetzlichen Rentenversicherungen,
  • Leistungen aus den landwirtschaftlichen Alterskassen,
  • Leistungen aus den berufsständischen Versorgungseinrichtungen
  • sowie Rürup-Rente.
Konsequenz

Was steckt dahinter?

Folgendes Prozedere hat sich der Gesetzgeber ausgedacht:
  • Aus der ersten Jahresbruttorente wird anhand der Kohorte der steuerpflichtige Anteil ermittelt.
  • Der verbleibende Betrag ist der steuerfreie Teil der Rente. Umgangssprachlich wird dieser Teil "Freibetrag" genannt.
  • Dieser Freibetrag ändert sich nun für die gesamte Laufzeit nicht mehr.
Was bedeutet das für Sie?

Konsequenzen

Der steuerpflichtge Teil der Rente steht rechnerisch fest, sobald Sie Ihre Rente erstmalig beziehen.

Um abzuschätzen, was auf Sie zukommt, sollte im Vorfeld, Ihre Besteuerung einmal "durchgespielt" werden.

Denn der steuerpflichtige Teil Ihrer Rente bleibt dann für alle Jahre gleich.

Ausnahmsweise kann jedoch eine Neuberechnung der Rente erfolgen, z.B.

  • wegen einer Scheidung oder
  • anderer anzurechnender Einkünfte.

Die laufenden, jährlichen Rentenhöhungen führen nicht zu einer Neubrechnung des Freibetrags.

Solche zukünftigen Änderungen lassen sich schwer vorhersehen.

Aber die grundsätzliche Besteuerung, sollten Sie im Blick haben.

Vereinbaren Sie bequem einen Termin, wir rechnen die Auswirkungen zuverlässig durch und Sie können entspannt Ihr Leben genießen - ohne böse Überraschungen.

Terminvorschlag / Anfrage

Vermögensaufbau

Schritt für Schritt zu Mehr

In der Vergangenheit war die Vermögensverwaltung und der Vermögensaufbau nur bei Wohlhabenden wirkungsvoll.

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Doch die Zeiten ändern sich!

Vermögen Aufbau

Schritt für Schritt zu Mehr

Allgemein

Analyse

Die fortschreitende Digitalisierung, die Globalisierung und Vernetzung der Menschen mit "der Welt" - das heißt auch mit Unternehmen und Dienstleistern der Finanzbranche haben eine große Übersicht über Anlagemöglichkeiten geschaffen.

Die rasant anwachsende Zahl von Vermögens- und Finanzdienstleistern hat hier zudem die Verwaltungskosten stark reduziert.

Damit wurden die Eintrittsbarrieren in die verschiedenen Anlageformen und Anlagemöglichkeiten für jedermann extrem abgebaut.

Wer Kapital anlegen möchte, muss sich jedoch zuerst selbst analysieren, welcher Strategie er folgen möchte:

  • Hohe Rendite - verbunden mit hohem Risiko,
  • geringere Rendite - verbunden mit geringerem Risiko.

Bei reinen Kapitalanlagen sollte dies mit einem spezialisierten Anlageberater genau besprochen werden. Ein guter Anlageberater fragt diese Positionen vorher genau ab.

Wenn Ihnen dann verschiedene Möglichkeiten vorliegen, sollten diese im nächsten Schritt auf die steuerlichen Auswirkungen hin von uns überprüft werden.

Gerade wenn es um die vertraglichen Komponenten geht

  • Auszahlung,
  • Thesaurierung und
  • Reinvestitionen,

sollten die steuerlichen Auswirkungen genau untersucht werden, um nicht steuerliche Folgen auszulösen, die nicht geplant waren.

Aber auch durch den geschickten Einsatz bestimmter Gesellschaftsformen und Firmen- und Beteiligungskonstruktionen lassen der Abfluss von Liquidität in Form von Steuern senken, um so höheres Kapital zur Reinvestition zu erhalten.

Auch die Ausnutzung aller steuerlichen Möglichkeiten zur Übertragung von Stillen Reserven auf Folgeobjekte bzw. Reinvestitionsobjekte senken den Liquiditätsabfluss durch Steuern und erhalten wertvolles Kapital.

Für wen ist was sinnvoll?

Motivation

Warum entscheiden sich Kapitalanleger, in Immobilien zu investieren? Die individuellen Ziele eines jeden sind beim Kauf einer Immobilie als Kapitalanlage bedeutsam.

Steht die Erzielung von passivem Einkommen oder der reine Vermögensaufbau im Vordergrund?

Einige Investoren besitzen bereits Eigenkapital in solcher Menge, dass sie ihr liquides Vermögen schützen und in echte Werte umwandeln möchten.

Andere hingegen besitzen weniger Eigenkapital in liquider Form.

Für diese Investoren bleibt bei Immobilien nur das Fremdkapital in Form von Darlehen, um ihr Vermögen zu vermehren.

Bereits bei den Planungen für eine Anschaffung einer Immobilie sollte sich ein Investor fragen, was die überwiegende Motivation darstellt.

Denn diese Kernmotivation formt die Immobilienstrategien.

  • aktive Vermögensmehrung

  • laufende Mieterträge

  • Altersabsicherung - Mieterträge im Rentenalter

  • Altersabsicherung - Verkaufserlös im Rentenalter

  • Risikostreuung - Portfolio

Was macht Sinn?

monatliches Einkommen vs. Vermögensaufbau

Mit der richtigen Anlageimmobilie ist es selbsverständlich möglich, Monat für Monat Geld zu verdienen.

Ziel ist es, dass sich die Immobilie selbst trägt. Das bedeutet, dass die regelmäßigen Einnahmen bzw. Geldzuflüsse aus der Vermietung gleich hoch sind wie die Ausgaben bzw. Geldabflüsse.

Analysiert werden sollte bei der Kaufentscheidung, ob die laufenden Aufwendungen durch die Mieteinnahmen gedeckt sind.

Im Idealfall decken die Mieteinnahmen neben den laufenden Aufwendungen auch den Kapitaldienst.

Dabei verbleibt oft kein finanzieller Überschuss für den Vermieter. Bedenken Sie jedoch, dass hierbei fremde Menschen Ihnen Ihr Eigentum finanzieren.

Vereinbaren Sie unkompliziert einen Termin und wir besprechen die besten Möglichkeiten.

FAQ

Oft gefragt, oft gesucht

Sind Darlehensraten Kosten?

Nein. Darlehensraten stellen nur die Rückzahlung von geborgtem Geld dar. Genauso wenig, wie die Darlehensauszahlung eine Einahme darstellt. Die Kosten stellen sich über die Abschreibungsbeträge der erworbenen Vermögensgegenstände dar.

Terminvorschlag / Anfrage

Beamte / Soldaten

Spezialvorschriften optimal ausnutzen

Auch Beamte sollten Steuererklärungen abgeben.

  • Wir helfen Beamten, diese Einkommensteuererklärungen steueroptimal einzureichen.

Beamte / Soldaten

optimale Anwendung aller Sondervorschriften

Allgemein

Warum besonders?

Polizisten, Lehrer, Berufssoldaten, Berufsfeuerwehrleute – unter den Beamten sind viele verschiedene Berufe vertreten.

Die Besonderheiten bei der Besoldung der Beamten wirken sich neben den versicherungsrechtlichen Vorschriften auch auf die Steuer aus.

Sowohl aktive Beamte als auch Beamte im Ruhestand müssen selbstverständlich ihr Einkommen versteuern.

Da Beamte im aktiven Arbeitsleben keine eigenen Beiträge für ihre Altersbezüge zu zahlen haben, sind auch auf die späteren Versorgungsbezüge, im Gegensatz zu den normalen Renten, vollumfänglich Steuern fällig.

Konsequenz

Umsetzung

Lohnsteuerrechtlich werden Beamte als Arbeitnehmer eingestuft. Sie unterliegen mit ihren Dienstbezügen dem Lohnsteuerabzug nach den allgemeinen Vorschriften – einschließlich Stellenzulagen wie der Ministerialzulage.

Die steuerliche Berücksichtigung der von Beamten getragenen Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben kann beim Lohnsteuerabzug durch die Berücksichtigung der tatsächlichen Krankenversicherungsbeiträge erfolgen. Ebenso lönnen sie im Rahmen einer Veranlagung zur Einkommensteuer beantragt und angesetzt werden.

Arbeitslohn sind auch die (weiter) gezahlten Dienstbezüge an:

  • Aufstiegsbeamte, wenn sie für den Dienst in einer höheren Laufbahn ausgebildet werden
  • zum Studium abkommandierte oder beurlaubte Bundeswehroffiziere
  • zur Erlangung der mittleren Reife abkommandierte Zeitsoldaten
  • für ein Promotionsstudium beurlaubte Geistliche
steuerfrei

steuerfreie Bezüge

Neben der Steuerpflicht für die üblichen Dienstbezüge und Zulagen müssen gesonderte Steuerbefreiungsvorschriften für bestimmte Leistungen an Beamte beachtet werden.

  • Beihilfen in Krankheits-, Geburts- oder Todesfällen nach den Beihilfevorschriften des Bundes oder der Länder, die aus öffentlichen Kassen gezahlt werden

  • im Einsatz gewährte Verpflegung oder Verpflegungszuschüsse
  • der Geldwert der aufgrund gesetzlicher Vorschriften gewährten Heilfürsorge
  • bestimmte Unfallfürsorgeleistungen des Dienstherrn, z.B. wegen eines Dienstunfalls
  • bestimmte Renten-, Kapitalabfindungen und Ausgleichszahlungen nach dem Beamtenversorgungsgesetz oder Soldatenversorgungsgesetz (Witwenabfindung für Versorgungsansprüche bei Wiederheirat, Abfindungen für den zwangsweisen Ruhestand aufgrund gesetzlicher Altersgrenzen)

Ausland

steuerfreie Auslandsbezüge

Steuerfrei können außerdem die Bezüge (Auslandszulagen) sein, die ein Beamter für seine Tätigkeit im Ausland (z.B. Auslandslehrer) erhält. Dies wäre der Fall, sobald sie den Arbeitslohn übersteigen, der dem Beamten bei gleichwertiger Tätigkeit im Inland zustehen würde.

Ein EU-Tagegeld ist jedoch steuerpflichtiger Arbeitslohn. Es bleibt aber steuerfrei, soweit es auf steuerfreie Auslandsdienstbezüge angerechnet wird.

Terminvorschlag / Anfrage

Anleger

Zinsen, Dividenden, Beteiligungen & Co.

Fallstricke sicher umgehen und Sonderregelungen geschickt ausnutzen...
  • Immobilien gelten bekanntlich als krisensicher und gute Altersvorsorge.
  • Gewinnbeteiligungen sind eventuell lukrativer.
Dann gibt es noch die steuerliche Komponente.

Vermieter

Ferienwohnungen, Wohnimmobilien, Verpächter

Fallstricke sicher umgehen und Sonderregelungen geschickt ausnutzen...

  • Anschaffungskosten?, Erhaltungsaufwand?

  • nachträgliche Herstellungskosten?

  • 15%-Hürde

  • Sonder-AfA bei Denkmalen

  • Finanzierungskosten...

Angestellte

alle Sparmöglichkeiten optimal ausnutzen

  • Werbungskosten

  • Sonderausgaben

  • außergewöhnliche Belastungen

  • haushaltsnahe Dienstleistungen

  • Handwerkerleistung

Erbschaft

Erbengemeinschaft, Testament, Vermächtnis

  • Im Erbfall stehen den Beteiligten Rechtsanwälte oder Testamentvollstrecker zur Seite.
  • Streitigkeiten sind dennoch oft vorprogrammiert.
  • Da muss das Problem STEUERN nicht auch noch dazukommen.
Diese Sorge nehmen wir Ihnen unkompliziert.

Vermögen Übertragung

vorweggenommene Erbfolge, Schenkung

  • Die Übertragung von Vermögen zu Lebzeiten, erfordert das Zusammentragen aller Vor- und Nachteile.

  • Das sorgfältige Abwägen der steuerlichen Folgen ist der anspuchvollste Part mit den meisten Fallstricken.

  • Diese Aufgabe übernehmen wir unkompliziert.

Bei uns wird Ihnen geholfen!

Private Veräußerung

private Immobilienverkäufe, ebay, Amazon & Co.

private Veräußerungen innerhalb eines Jahres:
  • Grundstücke

  • Edelmetalle

  • Devisen

  • Bitcoins

  • Schmuck

  • Kunstgegenstände

  • Antiquitäten

  • Oldtimer

  • Briefmarken

  • Münzsammlungen