Kapitalanleger
Zinsen, Dividenden, Beteiligungen & Co.
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Die Besteuerung von Kapitalerträgen hat sich mit Einführung der Schedulenbesteuerung schlagartig verändert.
Zum einen ist vieles vereinfacht worden. Zum anderen sind durch die Einführung von Ausnahmeregelungen zahlreiche Besonderheiten entstanden.
Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG) gehören in erster Linie Zinsen und Dividenden, wenn sich das Vermögen, aus der diese Einnahmen erzielt werden, im Privatvermögen befindet.
Zu den ansonsten geläufigsten Einkünften aus Kapitalvermögen gehören unter anderem:
Die Einkünfte aus Kapitalvermögen unterliegen im ersten Schritt grundsätzlich der Abgeltungssteuer (Schedulensteuer).
In Abhängigkeit von der Beteiligungshöhe und anderer Parameter kann aber anstelle der Abgeltungssteuer auch die Besteuerung dieser Einkünfte mit dem individuellen Steuersatz beantragt werden.
Das macht grundsätzlich Sinn, wenn der individuelle Steuersatz kleiner ist als 25%.
Sollten die Schuldner der Kapitalerträge keinen Einbehalt der Kapitalertragsteuer vorgenommen haben, sind die gesamten Kapitalerträge von Ihnen in Ihrer Einkommensteuererklärung anzugeben und dort der Besteuerung zu unterwerfen.
Hier findet dann unter Umständen die Schedulenbesteuerung separat zu Ihren anderen Einkünften statt.
Für eine steueroptimale Besteuerung Ihrer Kapitalerträge im Zusammenspiel mit Ihren weiteren Einkünften, fertigen wir gern für Sie fachkompetent Ihre Einkommensteuererklärung.
Dazu erteilen Sie uns bitte einfach den Auftrag, downloaden die Einkommensteuer-Checkliste und übersenden uns Ihre Unterlagen.
Oder vereinbaren Sie vertrauensvoll einen persönlichen, diskreten Termin.
Den Rest erledigen wir effizient für Sie.
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