Finanzierung
Darlehen, Leasing, Gesellschafterkapital
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Das GmbH-Gesetz beinhaltet die Rechtsnormen, die vorschreiben, dass eine Kapitalgesellschaft ein bestimmtes Stammkapital vorzuweisen hat.
Zu dessen Aufbringung sind die Gesellschafter verpflichtet. Dies ergibt sich aus den gesetzlichen Bestimmungen zur Aufbringung des Stammkapitals zur Gründung, zur Kapitalerhöhung sowie zur Kapitalerhaltung.
Das Verfolgen der satzungsmäßigen Geschäftstätigkeit löst unter Umständen betriebswirtschaftlich einen weiteren Finanzierungsbedarf aus.
Der Einsatz des Stammkapitals ist dafür die erste vorhandene von mehreren Finanzierungsformen.
Grundsätzlich wird zwischen Innenfinanzierung und Außenfinanzierung unterschieden.
Bei der Innenfinanzierung stammen die Mittel aus dem Unternehmen selbst. Hierzu zählen alle Maßnahmen, die geeignet sich, finanzielle Mittel erst einmal im Unternehmen zu halten, um sie dann zur Investition bereitzustellen.
Hierzu gehören z.B. die Bildung von Rückstellungen oder die Thesaurierung erzielter Gewinne.
Bei der Außenfinanzierung werden der Gesellschaft Mittel von außen zugeführt. Die kann z.B. durch die Zuführung von Eigenkapital (Beteiligungsfinanzierung) erfolgen oder von Fremdkapital (Kreditfinanzierung).
Um die beste Lösung zur Finanzierung Ihrer Vorhaben zu finden, gilt es die Pro und Contras der verschiedenen Möglichkeiten zu analysieren.
Vereinbaren Sie einen Termin und wir finden die sinnvollste Lösung.
Für wen ist was möglich?
Jede Gesellschaftsform hat ihre eigenen Regeln zur Finanzierung ihrer Vorhaben. Oft sind es neben der grundsätzlichen Schwierigkeit der Geldbeschaffung auch die Formvorschriften, die es zu meistern gilt.
Nicht selten werden Gesellschaftsformen gewählt, um bestimmte Finanzierungsmöglichkeiten leichter erreichen zu können.
Große Wirkung zeigt aufgrund der steuerlichen und gesellschaftsrechtlichen Vorgaben die richtige Entscheidungen zwischen einer Kapitalgesellschaft und einer Personengesellschaft.
flexible und unkomplizierte Gesellschafteraufnahme
leichte Vermögensübertragung
leichtere Darlehensaufnahme durch fehlende Haftungsbeschränkung
unkomplizierte Darlehensvergabe durch Gesellschafter
lockere Kapitalbindung im Unternehmen
Die Form des aufzunehmenden Kapitals sollte immer abgestimmt sein, auf den Zweck der Aufnahme.
Langfristige Kapitalaufnahmen (Darlehen mit langer Laufzeit) sollten nicht gekoppelt sein an kurzfristige Investitionen (Finanzierung des Warenbestands).
Wir sollten besprechen, welche Finanzierungsform am besten zu Ihrem Vorhaben passt:
Die Entscheidung, wie Sie Ihre Vorhaben oder Investitionen finanzieren, stellt die Basis dar, wie finanziell flexibel Sie in Zukunft bleiben.
Lange Laufzeiten gekoppelt mit geringen Raten, hält Sie momentan finanziell unbelasteter.
Mietverträge mit kurzen Kündigungsfristen hält Sie dispositiver.
Lassen Sie uns Ihre Vorhaben smart und weitsichtig planen. Vereinbaren Sie einfach einen Termin.
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