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Anteilsrotation - Bewertung beachten

In einem nunmehr neuen Urteil hatte sich der BFH am 20. September 2022 (IX R 18/21) erneut zur
wechselseitige Veräußerung von Kapitalgesellschaftsanteilen (Anteilsrotation) unter Wert geäußert.

Hier heißt es: Ein "Verlust" i.S. des § 17 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 EStG, der im Zuge einer Anteilsrotation lediglich wegen der Vereinbarung eines den Wert des veräußerten Anteils krass verfehlenden Kaufpreises entsteht, führt zu einem gesetzlich nicht vorgesehenen Steuervorteil und stellt einen Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts (§ 42 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 AO) dar (Abgrenzung zum BFH-Urteil vom 07.12.2010 - IX R 40/09).

Zum Blogbeitrag: https://www.cpm-steuerberater.de/news/entry/2023/11/05/8705-anteilsrotation-als-gestaltungsmodell

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