Vermietung von Betriebsvorrichtungen zukünftig ohne USt möglich
Der BFH hatte sich mit Beschlüssen vom 17. August 2023 (V R 7/23 und V R 22/20) zum fehlenden Aufteilungsgebot bei Vermietung oder Verpachtung eines Grundstücks mit Betriebsvorrichtungen geäußert.
In der Urteilsbegründung stellte der Senat dar, dass § 4 Nr. 12 Satz 2 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) nicht auf die Verpachtung von auf Dauer eingebauten Vorrichtungen und Maschinen anzuwenden sei, wenn es sich hierbei um eine Nebenleistung zur Verpachtung eines Gebäudes als Hauptleistung handelt, die im Rahmen eines zwischen denselben Parteien geschlossenen Vertrags nach § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a UStG steuerfrei ist, so dass eine einheitliche Leistung vorliegt.
Zum Blogbeitrag: https://www.cpm-steuerberater.de/news/entry/2023/10/03/8668-umsatzsteuerfreie-vermietung-von-betriebsvorrichtungen
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