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Neueröffnung

Allgemein

Die bestimmte Verpflichtungen

Ein Unternehmen ist an verschiedenen Stellen anzumelden. Die Gründe dafür liegen in den verschiedenen Rechtsvorschriften, die bestimmte Verpflichtungen regeln.
  • Gewerbeamt

  • steuerliche Erfassung
  • internationale Abkommen
  • gesundheitliche Absicherung der Arbeitnehmer oder auch des Unternehmers
  • Gläubigerschutz usw

Gewerbe & Anmeldung

Notwendigkeit

Die Anmeldung eines Gewerbes ist ein notwendiger Schritt auf dem Weg in Selbständigkeit (wenn ein Gewerbebetrieb gegründet wird; eine freiberufliche Tätigkeit braucht natürlich keine Gewerbeanmeldung).

Ganz gleich, ob es um eine Anmeldung einer Kapitalgesellschaft oder einer Handelsgesellschaft geht, oder um einen Einzelunternehmer-Kaufmannsbetrieb oder die Anmeldung eines Kleingewerbes.

Aus Verbraucherschutzgründen ist in allen Fällen ein Gewerbeschein notwendig. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass alle bestehenden Gewerbebetriebe registriert sind.

Hierdurch wird klargestellt, dass jemand, der keinen ordnungsgemäßen Gewerbeschein vorzeigen kann, keinen Gewerbebetrieb führt oder führen darf.

Was ist ein Gewerbe?

Was versteht man unter Gewerbe

Unter “Gewerbe” versteht man jegliche selbständige Tätigkeiten, die mit dem übergeordneten Zweck der Gewinnerzielung betrieben werden.

Ein Gewerbe kann in Deutschland grundsätzlich jeder betreiben, der geschäftsfähig ist und dem gegenüber keine Gewerbeuntersagung ausgesprochen wurde. Denn in Deutschland gilt laut Gewerbeordnung (GewO) die Gewerbefreiheit.

Diese Gewerbefreiheit drückt aus, dass jeder ein Gewerbe anmelden und führen darf, solange für das gewünschte Gewerbe keine Ausnahmen oder Beschränkungen gelten.

Zum Gewerbe zählen alle produzierenden, reproduzierenden und verarbeitenden Tätigkeiten aus Industrie und Handwerk und Dienstleistung.

Wer muss eigentlich?

Wer muss eigentlich ein Gewerbe anmelden?

Jeder Gründer, der sich rechtlich mit einem Gewerbebetrieb selbständig macht, muss seinen Gewerbebetrieb anmelden.

Da eine weitere Bedingung die Gewinnerzielungsabsicht ist, muss durch den Unternehmer auch geplant sein, Gewinne zu erzielen.

Wer also mit Ersatzteilen handelt und damit grundsätzlich eine gewerbliche Tätigkeit ausübt, aber dennoch keine Gewinne erzielen möchte bzw. auf Dauer nur Verluste erzielt, betreibt keinen Gewerbebetrieb, sondern ein Hobby (Privatvergnügen).

Wer zusätzlich neben dem selbständigen (Haupt)Betrieb eines stehenden Gewerbes, eine Zweigniederlassung oder eine unselbständigen Zweigstelle eröffnet, muss dies beim zuständigen Gewerbeamt Behörde melden.

Auch besteht eine Anmeldpflicht für jemanden, wer eine gewerbliche Tätigkeit nur als Nebengewerbe aufnimmt.

Ausnahmen

Ausnahmen von der Gewerbeanmeldepflicht

Freie Berufe bzw. Tätigkeiten der sogenannten Katalogberufe brauchen kein Gewerbe anmelden. Weil sie keine Gewerbebetriebe sind.

Zu den Katalogberufen zählen z.B.

  • Steuerberater
  • Architekten
  • Rechtsanwälte
  • Journalisten

Bei diesen Berufen wird unterstellt, bzw. verlangt, dass diese ihren Beruf nicht vorrangig zur Gewinnerzielung betreiben, sondern zur Ausübung eines dem Gewinnstreben übergeordneten Zweck:

  • Heilung der Menschen
  • Design von Lebensraum
  • Rechtsberatung
  • Wahrheitsfindung

Freiberufler überspringen daher die Gewerbeanmeldung und melden sich direkt steuerlich beim zuständigen Finanzamt.

Ob die Einschätzung jedoch richtig war, dass kein Gewerbebetrieb vorliegt, obliegt letztendlich den Finanzbehörden bzw. den Finanzgerichten.

Denn oft ist nicht ganz eindeutig, ob es sich um einen Gewerbebetrieb handelt oder um eine freiberufliche Tätigkeit.

Weitere Anmeldungen

Einige Berufsgruppen sind berufsgenossenschaftspflichtig

Einige Berufsgruppen sind berufsgenossenschaftspflichtig. So z.B. die Baubranche. Hier muss eine Anmeldung erfolgen, um die Unfallversicherung sicherzustellen.

Ebenfalls kann es möglich sein, dass Sie auch als Unternehmer rentenversicherungspflichtig sind. Dies betrifft beispielsweise das Friseurhandwerk. Also müssen Sie Ihre Selbständigkeit der Deutschen Rentenversicherung melden.

Sollten Mitarbeiter beschäftigt werden, besteht hier neben der dadurch automatischen Meldepflicht bei einer Berufsgenossenschaft auch die Meldepflicht bei den entsprechenden Krankenkassen bzw. bei der Bundesknappschaft.

Vereinbaren Sie einfach einen Besprechungstermin, in dem wir Ihre Vorhaben beleuchten. Wenn Sie möchten, organisieren wir die Gründung für Sie, ohne das Risiko, Meldepflichten zu versäumen. Wir sagen Ihnen genau, was, wann und wo Sie etwas tun müssen.

Welche Meldungen nötig?

Welche Meldungen sind allgemein nötig?

Grundsätzlich sollten folgende Anmeldungen überdacht werden:

  • Gewerbeamt

  • Finanzamt

  • Bundeszentralam für Steuern

  • Berufsgenossenschaft

  • die eigene Krankenkasse

  • Mitarbeiterkrankenkasse

  • deutsche Rentenversicherung

  • Arbeitsamt (freiwillige Arbeitslosenversicherung)

  • Gesundheitsamt

  • Zollamt

Was macht Sinn?

Sinn macht, einen Termin bei uns zu vereinbaren, in dem wir Ihr Vorhaben besprechen und wir für Sie die Meldungen routiniert durchführen.

Benötigen Sie konkrete Hilfe?

Mehr Info

Scheuen Sie nicht, uns direkt zu kontaktieren.

Wir versuchen für Sie ein "Rundum-Partner" zu sein, der alle relevanten Bereiche des Unternehmer-Seins abdeckt.

Wenn Sie z.B. Fragen haben

  • bei der Optimierung und Anpassung Ihrer Buchhaltung und Aufzeichnungen aufgrund geänderter steuerlicher Vorschriften,
  • bei der effizienteren Abwicklung Ihrer Lohnbuchhaltung,
  • bei der zieloptimierten Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse und Steuererklärungen,
  • bei der Vermögensumschichtung,
  • bei der Änderung der Gesellschaftsform zur Ausnutzung anderer Vorteile,
  • die Abstimmung zwischen privatem vermögen und betrieblichem Vermögen.

Das soll heißen, wir verwalten Sie nicht nur, sondern wir gestalten Ihr Unternehmen zusammen mit Ihnen.

Wenn Sie einen Partner suchen, einen Mitgestalter und Berater, dann sprechen Sie mich an.

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